Datenschutzbeauftragter und Datenschutzunterstützung für Unternehmen

GreyCell unterstützt bei der praktischen Organisation von Datenschutzaufgaben. Eine Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter wird nur nach Prüfung der fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen verbindlich angeboten.

Datenschutz und digitale Prozesse im Unternehmen

Datenschutzorganisation im Alltag

Datenschutz muss zu den tatsächlichen Abläufen eines Unternehmens passen. GreyCell hilft dabei, Verantwortlichkeiten, Datenflüsse, Dienstleister und wiederkehrende Aufgaben nachvollziehbar zu erfassen.

  • Bestandsaufnahme von Prozessen und Zuständigkeiten
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Auftragsverarbeitungsverträge und Dienstleisterübersicht
  • technische und organisatorische Maßnahmen
Website-Datenschutz und sichere digitale Prozesse

Website-Datenschutz und Consent

Bei Websites werden eingebundene Dienste, Formulare, Cookies, Schriftarten, Analyse- und Marketingwerkzeuge technisch geprüft und dokumentiert. Notwendige rechtliche Texte müssen zum tatsächlichen Betrieb passen und bei Bedarf rechtlich geprüft werden.

  • technische Bestandsaufnahme der Website
  • Cookie- und Consent-Grundlagen
  • Formulare, Auftragsverarbeitung und Löschwege
  • Zusammenarbeit mit Webdesign und Hosting
Schulung und Datenschutzprozesse im Unternehmen

Mitarbeitende und Datenschutzprozesse

Verständliche Regeln und kurze Schulungen unterstützen Mitarbeitende dabei, personenbezogene Daten im Alltag sicher zu verarbeiten und Vorfälle frühzeitig zu melden.

  • praxisnahe Mitarbeiterschulung
  • Meldewege für Datenschutzvorfälle
  • Anfragen betroffener Personen organisatorisch bearbeiten
  • regelmäßige Überprüfung und Aufgabenplanung
Organisatorische und technische Datenschutzunterstützung

Abgrenzung und Zusammenarbeit

GreyCell erbringt organisatorische und technische Unterstützung, keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlichen Einzelfragen oder einer erforderlichen rechtlichen Freigabe ist die Zusammenarbeit mit qualifizierter Rechtsberatung möglich.

  • keine pauschalen Rechtsversprechen
  • transparente Leistungsabgrenzung im Angebot
  • Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter nur nach Voraussetzungenprüfung
  • Dokumentation statt Scheinsicherheit

Häufige Fragen

Datenschutzbedarf einordnen

Beschreiben Sie kurz Unternehmensgröße, Website, eingesetzte Systeme und die aktuell wichtigsten Datenschutzfragen.